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AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen

mks naturheilpraxis

Mayke Schütze

staatlich geprüfte Heilpraktikerin

Lüßbachstraße 4

82515 Wolfratshausen Waldram

 

+ 49 (0) 176 323 121 57

info @ mks-naturheilpraxis.de

Est.Nr.: 169 271 60211

Behandlungsvertrag

Lieber Patient, liebe Patientin,

neben dem gegenseitigen Vertrauen, gibt es bei jeder Behandlung auch einige rechtliche

Grundlagen und wichtige Informationen, die Ihnen gerne vorab zur Verfügung stellen möchte. Ich werde Sie im Vorfeld nach bestem Wissen und Gewissen über alle Details der Behandlung aufklären. Eine Behandlung bei Heilpraktikern umfasst unter anderem auch naturheilkundliche Methoden, die schulmedizinisch bzw. wissenschaftlich nicht bewiesen oder anerkannt sind. Sie beruhen lediglich auf dem Erfahrungswissen der Naturheilkunde.

Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht mich diesbezüglich zu kontaktieren!

 

Grundlage

Durch die Annahme des Angebots zur Beratung, Diagnose und Therapie durch den Heilpraktiker kommt automatisch ein Behandlungsvertrag zustande. Dieser Vertrag verpflichtet mich als Heilpraktikerin dazu, die besagten Dienste zu leisten und mich um Heilung oder Linderung der Erkrankungen zu bemühen.

Den Patienten verpflichtet er im Gegenzug dazu, diese Leistungen zu vergüten. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Frau Mayke Schütze (Heilpraktikerin) im Rahmen der naturheilkundlichen Behandlung an Ihnen manuelle sowie invasive Therapiemaßnahmen (z.B. Injektion, Quaddeln, Schröpfen, Akupunktur usw.) durchführen darf. Ihre Teilnahme an Sitzungen ist freiwillig und Sie allein trage die volle Verantwortung für sich und Ihr Handeln während und nach der Sitzung.

 

Kostenübernahme durch Krankenkassen

Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen in der Regel nicht die Kosten für die naturheilkundlichen Therapien oder verordnete Heilmittel. Falls Sie privatversichert sind oder über eine private Zusatzversicherung verfügen, können Behandlungskosten in der Regel erstattet werden. Da die Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen sehr unterschiedlich und auf Basis von Einzelfallprüfung gehandhabt wird, ist es auch möglich, dass Kosten nicht oder nur teilweise übernommen werden. Die Höhe der Behandlungskosten ist, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, von den Leistungen der Versicherer unabhängig. Auch der Anspruch auf Vergütung besteht unabhängig von der Kostenübernahme durch gesetzliche, private oder Zusatz-Versicherungen. Die Rechnungsbeträge sind daher vom Patienten selbst zu zahlen und können nicht vom Heilpraktiker zurückgefordert werden.

 

Vergütung und Rechnungen

Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Behandlung. Die Kosten für jede Behandlung sind vom Patienten bar zu bezahlen (gemäß §614 BGB). (Ggfs. kann auf Wunsch eine Rechnung nach GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) ausgestellt werden. Behandlungen die nicht bar bezahlt wurden, werden gemäß Rechnung beglichen. Der Betrag ist sofort, ohne Abzug auf das genannte Konto zu überweisen. Die Bezahlung ist unabhängig von der eventuellen Erstattung und Höhe durch Ihre Krankenversicherung zu leisten. Ohne weitere Zahlungsaufforderung tritt nach 30 Tagen Verzug ein (gemäß §§286 Abs. 3 BGB).)

Dauer

Die Sitzungen dauern i.d.R. 1 – 1,5h. Bei Systemischen Coaching i.d.R. 2h.

 

Terminabsprachen /- Stornierungen und 24h-Absagefrist

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Vergabe von Terminen als reine und individuelle Bestellpraxis, für Sie ohne lange Wartezeiten erfolgt. Deshalb die Bitte um Ihre Mithilfe und Unterstützung beim Verschieben oder Absage von Terminen:

 

  • Bitte sagen Sie Termine mind. 24h vor Beginn des vereinbarten Termins ab.

  • Bitte stornieren Sie Montagstermine nach Möglichkeit bereits am Freitag zuvor.

  • Termine am Montag müssen bereits am Freitag zuvor abgesagt werden.

  • Sollte die Absage weniger als (<) 24 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins stattfinden, berechne ich eine Ausfallgebühr in Höhe von 90% des geblockten Termins von 1,5h. (gemäß §611 ff, §615 BGB)

  • Bitte haben Sie Verständnis, dass die Verschiebung des Termins einer „weniger als 24h Absage“ entspricht.

  • Termine, die Sie nicht wahrnehmen und nicht abgesagt haben, werden entsprechend zu 95% berechnet. (gemäß §611 ff, §615 BGB)

  • Bitte beachten Sie: Die Ausfallhonorare werden von den privaten oder gesetzlichen Versicherungen nicht übernommen, weshalb Sie dieses leider im Zweifel selbst bezahlen müssen.

  • Bitte haben Sie Verständnis, dass in allen Fällen die Beweislast für Ihre rechtzeitige Absage bei Ihnen liegt.

 

Ihre eingegangene Terminstornierung wird von meiner Seite immer bestätigt!

Präferiert ist die Absage per persönlichen Anruf. Maßgeblich für Ihre rechtzeitige Absage ist der Eingangs-Zeitstempel (Tag und Uhrzeit) Ihres Anrufs/ Ihrer Mitteilung bei mir.

Mit der Vereinbarung eines Termins willigen Sie dem Behandlungsvertrag bzw. den AGB's ein.

Vielen herzlichen Dank für Ihr Unterstützung und Ihr Verständnis.

Ich freue mich auf Sie!

Ihre Mayke Schütze

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